Elektromobilität verlangt eine Versicherung, die so innovativ ist wie die Technik des Autos selbst.
Hier bekommen Sie Versicherungsschutz für reine Elektrofahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor ausgestattet sind. Versicherungsschutz besteht im Rahmen einer sogenannten Allgefahrendeckung für die Beschädigung des versicherten Fahrzeuges inklusive Zubehör wie Wallboxen, Ladekabel oder Adapter sowie für gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter.
Selbst wenn Sie aufgrund einer technischen Panne (hierzu zählt auch die Entladung des Akkus) bzw. durch einen Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen können, werden die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bzw. die Kosten für das Abschleppen oder Bergen des Fahrzeuges bis zu einer Höhe von 500 € übernommen.
Bei Beschädigung des versicherten Fahrzeuges werden die Kosten der Wiederherstellung übernommen. Der Versicherungsschutz umfasst alle Gefahren, denen das versicherte Fahrzeug ausgesetzt ist und die vom Versicherungsschutz nicht explizit ausgeschlossen sind. Dies gilt ebenfalls für alle am Fahrzeug fest eingebauten oder fest am Fahrzeug angeboten zugelassen Fahrzeugteile, mitgeführtes Fahrzeug Zubehör sowie sogenannte Wallboxen (Wandladestation), Ladekabel und mobile Ladegeräte, einschließlich zugehöriger Adapter.
Die Versicherung umfasst ebenfalls Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten. Es gelten die vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von 100 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, max 15 Millionen € je geschädigte Person
Der Versicherungsschutz beinhaltet Schäden durch Manipulation der im Fahrzeug befindlichen Software sowie hieraus entstehenden Folgeschäden
Kostenübernahme bei Panne und Unfall
Können Sie aufgrund einer technischen Panne (hierzu zählt auch die Entladung des Akkus) bzw. durch einen Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, werden die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bzw. die Kosten für das Abschleppen oder Bergen des Fahrzeuges bis zu einer Höhe von 500 € übernommen.
Kann das Fahrzeug nicht am Schadentag oder am nachfolgenden Tag fahrbereit gemacht werden, werden die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt übernommen. Hierbei werden die Bahnkosten der ersten Klasse und zusätzlich nachgewiesene Taxikosten bis 100 € übernommen.
Wahlweise können die Kosten für bis zu drei Übernachtungen oder die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs geltend gemacht werden. Hierfür werden die Kosten bis zu 1000 € übernommen.
Hilfe bei Krankheit, Verletzung, Tod oder Diebstahl
Im Falle von Krankheit, Verletzung oder Tod des einzigen Fahrers oder Diebstahl des versicherten Fahrzeuges werden hiermit verbundene Übernachtung oder Rücktransportkosten bis zu einer Höhe von 1000 € übernommen.
Im Falle eines Totalschadens wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert unmittelbar vor Schadeneintritt und dem ursprünglichen, tatsächlichen Kaufpreis des Neu-oder Gebrauchtfahrzeuges, sofern der Kauf nicht länger als 36 Monate zurückliegt, übernommen.
Im Falle einer Fahrzeugfinanzierung oder eines Leasinggeschäftes wird alternativ die Restforderung der Finanzierung oder Leasinggesellschaft übernommen.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten Reparatur des Fahrzeuges dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Entstehen im Rahmen der Herstellergarantie oder der gesetzlich zugesicherten Gewährleistung (Mangelhaftung) berechtigte Ansprüche gegenüber Hersteller oder Händler des versicherten Fahrzeuges, werde die Kosten der Mängelbeseitigung sowie der Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Hersteller oder Händler übernommen.
Es besteht freie Werkstattwahl.
Bei Nutzung einer dem Versicherer zur Auswahl stehenden Reparaturwerkstätte profitieren Sie von hervorragenden kostenlosen Leistungen:
Automatische Mitversicherung von zukünftigen Bedingungsverbesserungen, sofern diese nicht mit einer mehr Prämie verbunden sind.
Dem Vertrag liegt kein klassisches Schadensfreiheitsklassen-System zugrunde. Schadenfreie Zeiten werden durch den Versicherer Prämien neutral weitergeführt. Nach Beendigung des Vertrages werden die Vertragsdauer sowie Anzahl und Daten gemeldeten Schäden bescheinigt.
Ein eventuell bestehender Schadenfreiheitsrabatt wird frei und könnte für ein anderes KfZ verwendet werden.
Werden zum Vertrag während eines Versicherungsjahres keine Schäden gemeldet und besteht dieser ununterbrochen und ungekündigt fort, erstattet der Versicherer 15 % der Jahresnettoprämie.
Um eine etwaige Prämienrückgewähr nach Ablauf eines Versicherungsjahres vollumfänglich zu gewähren, ist der Vertragsablauf stets ein Jahr nach Beginn Datum zu wählen.
Eine Kündigung des Vertrags ist zum Ende des Folgemonats möglich.
Für jedes Schadensereignis gilt ein Selbstbehalt von 150 €. Höhere Selbstbehalt von 300, 500 und 1.000 € können vereinbart werden.
Wir reden nicht nur über Elektromobilität, sondern leben sie auch. Das ist das erste Elektroauto unserer Firma - ein Hyundai Ioniq Elektro. Danach folgte ein Hyundai Kona Elektro und ein Ford Kuga Plug-in-Hybrid.
Verbrennerautos werden bei uns konsequent gegen Vollelektro- bzw. Plug- in Hybrid Autos ausgetauscht. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach unserer Firma sorgt für den entsprechenden Strom.
Hier finden Sie eine Musterberechnung für die Versicherung dieses Elektroautos.